Update: 8.07.2021
Im Sportbereich beim Training ist die Maskenpflicht für alle SportlerInnen aufgehoben.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht:
Ausgenommen von der Maskenpflicht in allen Bereichen sind Kinder unter 12 Jahren
Die Kontaktdatenerfassung ist Pflicht (jeweils 1 Person pro Gruppe)
FUSSBALL & SoccerBot360
Kontaktsportarten sind wieder erlaubt und alle Personen können den Fussballplatz und SoccerBot360 wieder nutzen.
FITNESS - UND TRAININGSBEREICH
Es besteht eine Maskenpflicht im ganzen Gebäude, diese gilt auch während des Trainings im Fitnessbereich. Der Mindestabstand von 1,5m ist zudem weiterhin einzuhalten. Auf Cardiogeräten ist die Maskenpflicht aufgehoben. Bis auf weiteres stehen nicht alle Cardiogeräte zur Verfügung, um die Mindestabstände zu gewährleisten. Bitte verwendet beim Training ein grosses Trainingstuch und reinigt die Geräte nach Gebrauch an den Kontaktstellen.
GRUPPENKURSE
Während der Gruppenkurse muss eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht kann vom Trainer aufgehoben werden, wenn nur wenige Teilnehmer am Kurs teilnehmen (Anzahl je nach Raumgrösse unterschiedlich), kann der Trainer die Maskenpflicht aufheben. Das Kursmaterial wir selbständig von jedem Kursteilnehmer nach Gebrauch desinfiziert. Es wird eine Präsenzliste geführt.
COWORK BEREICH
Im Cowork Bereich ist die Anzahl der Tische bis auf weiteres reduziert. Bei der Belegung der Tische wird der geltende Mindestabstand eingehalten. In den allgemeinen Bereichen ist die Anzahl der Personen limitiert. Es dürfen sich maximal 25 Personen gleichzeitig im Cowork Bereich aufhalten. Alle Besucher werden mit Ein- und Austrittszeiten erfasst. Es besteht eine Maskenpflicht.
EMPFANG & RINGS
Im Empfangsbereich und BarCafe RINGS gilt Maskenpflicht und Mindestabstand. Da Innenräume von Bars und Restaurants weiterhin geschlossen sind, bieten wir aktuell nur ein eingeschränktes Angebot als Take Away an. Neu haben wir ab dem 19. April vor dem Eingang im Aussenbereich einige Sitzmöglichkeiten für euch.
EVENTS
Kindergeburtstage können in der FABRIK11 durchgeführt werden.
Weitere öffentliche Events sind im Kanton Zürich aktuell nicht erlaubt.